Verspätung im Examen

Das Verfahren der Jura-Studentin, die sich 5 Minuten verspätet hatte, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich abgeschlossen!

Rechtsanwalt Hochmann hat die Studentin erfolgreich vertreten.


Das BVerwG monierte an den bisherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Minden und des Oberverwaltungsgerichtes Münster, dass es für das verspätete Erscheinen zur Prüfung (wie hier) in der Justizprüfungsordnung keine Vorschrift gäbe und dass die dann angewandte Vorschrift zu harte Konsequenzen für die Studentin habe.

Die Prüfung wurde bislang als nicht bestanden gewertet, obwohl die Studentin willens war die Prüfung nach verspätetem Erscheinen weiter zu absolvieren.


Der Bescheid wurde nun aufgehoben und die Studentin erhält die Chance die Prüfung erneute abzuleisten.

Legal Tribune Online berichtet:

https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/bverwg-6c318-verspaetung-examen-pruefungsabbruch-muendliche-durchfallen-unverhaeltnismaessig/?fbclid=IwAR35rT3Fi0pkq3BRA4bfgfwSbUrLuxxsAuoiIR5a1QhP2Kb9U7df1DPGaw4