Archiv 27/08/2019

Deutschlands größtes Drogenlabor

+++ Deutschlands größtes Drogenlabor +++

Im Fall um Deutschlands größtes Drogenlabor hat am heutigen Tag ein Haftprüfungstermin stattgefunden. Auf Antrag des Verteidigers Jan-Christian Hochmann ist der Beschuldigte heute freigelassen worden.

Die Neue Westfälische berichtet:

https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/pr_oldendorf/22528489_Drogenlabor-37-jaehriger-Pr.-Oldendorfer-wieder-auf-freiem-Fuss.html?fbclid=IwAR3dhXNnrNjuyBtDMAEgQa0SxCfz7hPqQGpv3aCxFaxQ_3VeyKTEYzkNfDQ

Freispruch im Verfahren wegen versuchten Totschlags

+++ Freispruch in Verfahren wegen versuchten Totschlags +++

In einem über mehrere Hauptverhandlungstage vor dem Landgericht Bielefeld geführten Prozess wegen versuchten Totschlags wurde nun das Urteil verkündet. Die Täter erhielten Haftstrafen von bis zu über 3 Jahren.
Der von unserem Rechtsanwalt Dr. Klose verteidigte angebliche Mittäter wurde freigesprochen. Er hat sich laut Gericht weder an den Schlägen noch an den späteren und viel erheblicheren Tritten beteiligt.

Die Neue Westfälische berichtet:

https://www.nw.de/…/22426035_Landgericht-Bielefeld-schickt-…

Prozessauftakt im Totschlagprozess

+++ Prozessauftakt im Totschlagprozess +++

Vor dem Landgericht Bielefeld verteidigen seit gestern unsere beiden Rechtsanwälte Dr. Rostek und Peter Rostek in einem Totschlagprozess. Angeklagt ist ein 48-Jähriger Mann aus Bünde. In einer Erklärung stellte er klar, dass es sich bei der Tötung um einen Unfall gehandelt hat. In den weiteren vier Hauptverhandlungstagen werden noch weitere Zeugen vernommen. 
Das Westfalen-Blatt und die WDR Lokalzeit OWL berichten ausführlich:

https://www.westfalen-blatt.de/…/3777458-Schied-Natalie-W.-…

https://www1.wdr.de/…/w…/prozess-garagenmord-buende-100.html

Verspätung im Examen

Das Verfahren der Jura-Studentin, die sich 5 Minuten verspätet hatte, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich abgeschlossen!

Rechtsanwalt Hochmann hat die Studentin erfolgreich vertreten.


Das BVerwG monierte an den bisherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Minden und des Oberverwaltungsgerichtes Münster, dass es für das verspätete Erscheinen zur Prüfung (wie hier) in der Justizprüfungsordnung keine Vorschrift gäbe und dass die dann angewandte Vorschrift zu harte Konsequenzen für die Studentin habe.

Die Prüfung wurde bislang als nicht bestanden gewertet, obwohl die Studentin willens war die Prüfung nach verspätetem Erscheinen weiter zu absolvieren.


Der Bescheid wurde nun aufgehoben und die Studentin erhält die Chance die Prüfung erneute abzuleisten.

Legal Tribune Online berichtet:

https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/bverwg-6c318-verspaetung-examen-pruefungsabbruch-muendliche-durchfallen-unverhaeltnismaessig/?fbclid=IwAR35rT3Fi0pkq3BRA4bfgfwSbUrLuxxsAuoiIR5a1QhP2Kb9U7df1DPGaw4