Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht


Peter Rostek ist 1971 in Bielefeld geboren. Er studiert in den Jahren 2000 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Referendariat von 2004 bis 2007.


Peter Rostek ist seit dem Jahr 2007 als Rechtsanwalt tätig.

Peter Rostek ist Strafverteidiger vor allen deutschen Strafgerichten.

Peter Rostek ist Fachanwalt für Strafrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Kapitalstrafsachen
  • Schadenersatzrecht
  • Revisionen im Strafrecht

„Rechtzeitig verteidigen, Folgen kalkulieren!“


Dies gilt umso mehr im Strafrecht, dem Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Peter Rostek.

Sobald gegen Sie ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren läuft und Sie sich dadurch im Beschuldigtenstatus befinden oder eine schriftliche Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sollte spätestens ein Verteidiger eingeschaltet werden.

Über das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers als elementare Voraussetzung für eine sachgerechte Verteidigung, erlangt der Verteidiger schließlich sämtliche, dem Verfahren zugrundeliegende Informationen. Auf dieser Grundlage richtet sich die weitere taktische und strategische Vorgehensweise aus.

Erst auf dieser Sachverhaltensbasis sollte entschieden werden, inwieweit Sie sich als Beschuldigter zu den Vorwürfen einlassen sollten oder nicht.

Durch die Einschaltung eines fachkundigen Strafverteidigers kann rechtzeitig Einfluss auf das Verfahren genommen und lenkend eingegriffen werden. Alleingänge des unverteidigten beschuldigten Mandanten können zu irreparablen, fatalen Folgen für diesen führen.

Meine Maxime ist es, Sie mit Fachkompetenz und Beharrlichkeit zu verteidigen, um in Zusammenarbeit mit Ihnen ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.