Fragen und Antworten – Schnelle Hilfe im Notfall


Im Fall der Fälle: wie Sie sich richtig verhalten und was noch zu beachten ist

Wir haben eine kleine Auswahl an Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt, die im Beratungsalltag für uns allgegenwärtig sind.


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Was tun als Betroffener im Ermittlungsverfahren?

Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen in den letzten Jahren kann es passieren, dass man Betroffener z.B. einer Durchsuchung, einer Telefonüberwachung oder einer Observation wird.

Oftmals erstreckt sich ein drohendes Ermittlungsverfahren über einen längeren Zeitraum. Es ist dann ratsam, so früh wie möglich die professionelle Hilfe eines Strafverteidigers einzuholen.

Hierdurch kann es gelingen, durch schnelles und gezieltes Handeln einschneidende Maßnahmen wie eine Inhaftierung zu vermeiden.

Grundsätzlich sollten Sie als Beschuldigter ohne vorherige anwaltliche Beratung keinerlei Stellungnahmen abgeben.

Oft führen unbedarfte Äußerungen zu einer Inhaftierung, bevor eine Klärung mit einer Haftentlassung herbeigeführt werden konnte.


Wie verhalte ich mich im Falle einer Festnahme?

Wird Ihnen gegenüber die vorläufige Festnahme ausgesprochen, oder liegt ein Haftbefehl vor, sollten Sie sich ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger unter keinen Umständen äußern.

Dies bedeutet für Sie konkret: geben Sie Ihre Personalien an, hierzu sind Sie verpflichtet. Machen Sie sonst keinerlei Angaben, welcher Art auch immer.

Eine bloße Verweigerung der Unterschrift unter Protokolle reicht nicht aus, um z.T. fatale Konsequenzen Ihrer Aussage zu verhindern. Ausschließlich die vollständige Verweigerung von Angaben kann Sie schützen.

Alles, wirklich alles was Sie gegenüber Polizei, Staatsanwalt oder Richter äußern, kann als Beweismittel gegen Sie verwendet werden.

Sie sollten umgehend verlangen, einen Kontakt zu einem Strafverteidiger zu erhalten. Dieser Kontakt kann durch Sie persönlich hergestellt werden oder z.B. durch Ihre Familie.

Legen Sie ohne Rücksprache mit einem Strafverteidiger auch keine Rechtsmittel gegen einen eventuellen Haftbefehl ein.

Bei einer Inhaftierung ist es wichtig, den Inhalt der Ermittlungsakten zu kennen und mit dem Mandanten zu erörtern. Dies geschieht, bevor sich zur Sache geäußert wird.